Zur Unterstützung der Wasserwirtschaftsämter in Bayern wurde die Position des Privaten Sachverständigen geschaffen – der Private Sachverständige, auch kurz „PSW“ genannt, verfügt über besonderes Fachwissen und langjährige praktische Erfahrung in seinem Aufgabenbereich.
1993 gliederte man im Zuge der Umstrukturierung der Bau- und Umweltverwaltung einige klassische Aufgaben der Wasserwirtschaftsämter aus und gab sie – im Rahmen des „Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung bau- und wasserrechtlicher Verfahren“ – an andere Stellen, z.B. den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen an die fachkundigen Stellen der Kreisverwaltungsbehörden.
Die PSW erhielten schwerpunktmäßig folgende Aufgaben: Begutachtung, Abnahme und Überprüfung von Kleinkläranlagen im Sinne des flächenhaften Gewässerschutzes , Bauabnahme aller wasserrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen, Begutachtung und Abnahme von Grundwasserwärmepumpen, sog. „offene Systeme“ zur Nutzung des oberflächennahen Grundwassers für Heiz- oder Kühlzwecke.
Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft werden nach Prüfung vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) anerkannt. Bei Steinbacher-Consult gibt es drei Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft:
-
Dipl.-Ing. Univ. Stefan Steinbacher – Geschäftsführer
Für die Bereiche:
Thermische Nutzung (offene Systeme)
Kleinkläranlagen
Bauabnahme
Beteiligtenverzeichnisse -
Dipl.-Ing. Univ. Gilbert Schober – Abteilungsleiter Wasserwirtschaft
Für die Bereiche:
Thermische Nutzung (offene Systeme)
Kleinkläranlagen
Bauabnahme
Eigenüberwachung Abwasseranlagen -
Klaus Schwegler – Controlling
Für den Bereich:
Kleinkläranlagen
Siehe auch:
www.lfu.bayern.de/wasser/sachverstaendige_wasserrecht/psw/index.htm